Hypotheken in der Schweiz

 

Bauhandwerkerpfand

In der Schweiz gibt es das sogenannte Bauhandwerkerpfand. Mit diesem können sich die Handwerker vor dem Nichtbezahlen von offenen Rechnungen schützen. Für den Bauherr kann das Bauhandwerkerpfand allerdings sehr unangenehme Folgen haben, führt es doch oft dazu, dass er für eine Leistung doppelt bezahlen muss.

Fälle des Bauhandwerkerpfandes

Arbeitet man mit einem Generalunternehmen zusammen, so bezahlt dieses die Handwerker. Der Käufer zahlt immer wieder einen Teilbetrag, der dazu dienen sollte die jeweiligen offenen Rechnungen der Handwerker zu bezahlen. Nun kann es aber vorkommen, dass der Generalunternehmen das Geld anderweitig verwendet und die Rechnungen offen bleiben. In einem solchen Fall kann kann der Handwerker die Forderungen (es darf nicht einfach nur eine Matriallieferung sein, sondern muss zumindest auch eine Montage oder ähnliche Handarbeit umfassen) im Grundbuch eintragen lassen und damit direkt gegen den Grundeigentümer vorgehen. Die Handwerker können also direkt auf den Käufer zurückgreifen, obwohl sie mit dem keinen Auftrag abgeschlossen haben. Bezahlen sie nun die Rechnung nicht so kann sie der Handwerker betreiben. Im schlimmsten Fall kommt es gar zur Zwangsversteigerung. Bei einem Immobilienkauf oder einer Renovation sollten sie deshalb einige Punkte beachten. Um sich gegen eine mögliche Doppelzahlung zu schützen müssen sie bereits beim Kauf- oder Werkvertrag einige Punkte festhalten.

Auf der Schlussrechnung sollten sie von ihrem Generalunternehmer eine Auflistung sämtlicher Handwerker verlangen, mit der Bestätigung dieser, dass sie das Geld erhalten haben.

Wenn sie ein Haus kaufen können sie verlangen, dass die Eigentumsübertragung erst drei  Monate nach Fertigstellung des Hauses geschieht. Wollen die Handwerker ein Handwerkerpfand gelten machen, so müssen sie dies innert 90 Tage tun. Zu dieser Zeit sind sie dann aber noch gar nicht Besitzer des Hauses.

Verlangen sie dass Handwerker sie informieren müssen, wenn sie den Auftrag weiter an Dritte geben und durch diese den Auftrag ausführen lassen.

Am sichersten fahren sie wenn sie einen Restbetrag zurückhalten. Sie können auch eine gewisse Summe auf ein Sperrkonto überweisen. Geben sie die Zahlung erst frei, wenn die 3-Monatsfrist für die Anmeldung von Handwerkerpfand verstrichen ist.

Eine Möglichkeit dafür zu sorgen, dass das Geld wirklich auch für den Hausbau verwendet wird ist die Einsetzung eines Treuhändler. Dieser überwacht die Zahlungen und sorgt dafür, dass der Baukredit wirklich nur für die Bezahlung der am Bau beteiligten Handwerker gebraucht wird. Eine weitere Möglichkeit ist eine Bank- oder Versicherungsgarantie vom Generalunternehmen zu verlangen. Dies ist die sicherste Methode, springt doch im Fall der Fälle die Bank oder Versicherung für den Schaden ein. Einen Nachteil hat diese Methode allerdings, ist sie doch ziemlich teuer weshalb sie nur in den seltesten Fällen wirklich angewendet wird.

 

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